Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption und Gestaltung von Werbegrafiken, das Erstellen von Internetseiten sowie die Beratung bei der Wahl und Vorbereitung der Werbemittel. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm zugestellten Entwürfe auf Fehler zu prüfen und vor der Produktion (Druck oder Umsetzung in digitalen Medien) dem Auftragnehmer eine schriftliche Produktionsfreigabe zu übermitteln. Durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden veröffentlichte Webseiten sind unverzüglich nach der Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Veröffentlichung der Webseiten schriftlich zu reklamieren. Wird auf die Prüfung der zugestellten Entwürfe verzichtet oder erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. 2. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den Preis angemessen zu mindern. Erst wenn eine solche Ersatzlieferung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Auftragnehmer trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. 3. Bei Webseiten liegt ein Fehler im vorgenannten Sinne nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Auftragnehmer liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen (z.B. Bilder, Texte, Grafiken) erworben hat und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der nötigen Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung von Daten an den Auftragnehmer, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten. 4. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht fehlerfrei durchgeführt werden, wird die vereinbarte Tätigkeit dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft den Auftragnehmer keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Auftragnehmer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen, wenn der Auftraggeber selbst Unternehmer im Sinne des BGB ist. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftragnehmer zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss den Auftrag aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auftragsabwicklung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Können vom Auftraggeber keine neuen, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Auftragnehmer bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann der Auftragnehmer den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. 2. Preisänderungen für die Durchführung von vereinbarten und bestätigten Aufträgen werden wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer einen Monat vor dem Beginn der Tätigkeiten mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VI. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Auftragnehmer abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden (Auftraggeber) anerkannt.
VII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Brief seitens des Auftragnehmers oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Auftragnehmers zustande. Der Auftragnehmer hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
VIII. Haftung
1. Ab der Freigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text sowie für die Freiheit der Grafiken von Rechten Dritter. Weiterhin obliegt das Risiko der Zulässigkeit dem Auftraggeber. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
IX. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit und Zulässigkeit der im Auftrag des Auftraggebers erstellten Grafiken, Werbemittel, Internetseiten und Ähnliches.
X. Copyright
Gestaltungsaufträge sind im Sinne der § 2, 31 UrhG und 631 ff. BGB auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet. Alle durch den Auftragnehmer erstellten Grafiken sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn das UrhG wegen Nichterreichens der Schöpfungshöhe keine Anwendung finden würde. Durch das Auftragnehmer erstelle Vorentwürfe (auch in modifizierter Form) dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des BGB, bedarf auch die Änderung des Schriftformerfordernisses der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
Stand 2.6.2010